Förderungszuschuss für eine Jugendgruppe (Antrag)
Förderungszuschuss für eine Jugendgruppe (Antrag)
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Langelsheim stellt Mittel zur Förderung der Jugend und des Sports zur Verfügung. Zuschüsse erhalten nur die in der Stadt Langelsheim tätigen Sportvereine, Jugendgruppen und Jugendabteilungen der Vereine sowie Jugendliche, die in der Stadt Langelsheim ihren Wohnsitz haben.
Die Förderung richtet sich nach der Jugend- und Sportförderrichtlinie. Ein Rechtsanspruch auf Förderung nach dieser Richtlinie besteht nicht.
Bitte beachten Sie, dass dem Antrag zwingend die Mitgliederliste beizufügen ist. Die Liste finden Sie unter "Dokumente". Bitte füllen Sie die Liste aus und speichern sie ab. Anschließend laden Sie bitte die abgespeicherte Liste im Rahmen des Antrages hoch - ein entsprechendes Feld für den Upload wird Ihnen im Antrag angezeigt.