Meldebescheinigung (erweitert)
Meldebescheinigung (erweitert)
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Langelsheim stellt Ihnen auf Wunsch eine erweiterte Meldebescheinigung aus, wenn Sie mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Die erweiterte Meldebescheinigung kann zusätzlich weitere Daten enthalten:
- Gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und Kinder jeweils mit Familienname und Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift
- Staatsangehörigkeit(en)
- Frühere Anschriften
- Ein- und Auszugsdatum
- Familienstand
- Religion
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 9,00
Rechtsgrundlage
§18 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
Anträge / Formulare
- Grundsätzlich ist die Identität der antragstellenden Person durch ein amtliches Lichtbilddokument nachzuweisen.
- Aktuelle Vollmacht, bei bevollmächtigten Personen.
Hinweise / Besonderheiten
Die Auskunft beruht immer nur auf den der Meldebehörde bekannten Daten zur Person.
Um in der erweiterten Meldebescheinigung Angaben zum gesetzlichen Vertreter, Ehegatten, Lebenspartner und Kinder ausweisen zu können, ist ggf. eine vorherige Vorlage von Personenstandsurkunden bzw. Sorgerechtserklärungen notwendig.
Vor Einführung des Bundesmeldegesetzes mögliche Bescheinigungstypen (z. B. Aufenthalts-, Ledigkeitsbescheinigung) sind entfallen. Je nach Zweck kann hierfür eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. Eine Ledigkeitsbescheinigung entspricht z. B. einer erweiterten Meldebescheinigung (mit Familienstand).
Lebensbescheinigungen (z. B. für Rentenzwecke) können nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches weiterhin ausgestellt werden. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro notwendig.