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Verdienstausfall für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (Antrag)


Leistungsbeschreibung

Es handelt sich hierbei um einen Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Langelsheim.

Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Selbstständige können einen Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall stellen, wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer aufgrund der Teilnahme am Feuerwehrdienst von der Arbeit fernbleiben. Es sind sowohl Anteile des Arbeitsentgeltes sowie Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur zur Arbeit zu erstatten.

Die Aufwandsentschädigungssatzung finden Sie auf der Homepage der Stadt Langelsheim unter "Allgemeine Verwaltung".

Das Amt für Ordnung und Soziales, Sachgebiet Ordnung, ist für die Erstattung von Verdienstausfall zuständig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die in der rechten Randspalte genannten Kontaktpersonen.