Verlustmeldung für den Personalausweis
Verlustmeldung für den Personalausweis
Leistungsbeschreibung
Sollten Sie Ihren Personalausweis verloren haben, müssen Sie unverzüglich dem zuständigen Bürgeramt oder der Polizei den Verlust melden.
Das ist besonders wichtig, damit Ihre Daten nicht missbraucht werden und der Verlust rechtzeitig angezeigt ist. Sollte Sie den Verlust nicht melden, handeln Sie ordnungswidrig.
Die Polizei wird von dem Bürgeramt automatisch über den Verlust des Personalausweises informiert.
Sollten Sie kein weiteres gültiges Ausweisdokument (Reisepass) besitzen, so müssen Sie im Bürgeramt ein neues Ausweisdokument beantragen um der Ausweispflicht nachzukommen.
Nach Verlustmeldung wird die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Online-Ausweisfunktion selbst telefonisch unter der Rufnummer 116 116 sperren zu lassen. Dafür benötigten Sie Ihr Sperrkennwort, welches Ihnen bei der Aushändigung des Personalausweises mitgegeben wurde.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Ausweisbehörde im örtlichen Bürgeramt der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde, der kreisfreien Stadt oder der großen selbstständigen Stadt des Wohnsitzes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss umgehend nach Feststellung des Verlusts erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Aufnahme der Verlustmeldung und die Aushändigung der Durchschrift an die betroffene Person dauert in der Regel wenige Minuten.